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Kommunale Handlungsfähigkeit stärken, Eingriffe in die kommunale Organisationshoheit zurücknehmen

Kommunale Handlungsfähigkeit stärken

Die Mitgliederversammlung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistags bekräftigt ihre Forderungen in Richtung Landespolitik: Angesichts der bevorstehenden Kommunalwahl im Jahr 2018 müssen kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, um die Handlungsfähigkeit der Kreistage zu gewährleisten und so das kommunale Ehrenamt zu stärken. Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung, z. B. durch die Vorgaben zum Beschäftigungsumfang der kommunalen Gleichstellungsbeauftragte, müssen zeitnah zurückgeführt werden. Die Weiterentwicklung der Kommunalverfassung in Schleswig-Holstein muss in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden erfolgen.
Ingo Degner, Kreistagsabgeordneter im Kreis Schleswig-Flensburg und stellvertretender Vorsitzender des Schleswsig-Holsteinischen Landkreistages, begründete diese Forderungen im Rahmen der Versammlung am 10. Novermber 2017 vor der Landrätin und den Landräten sowie 60 Delegierten: „Die Gestaltungskraft der Kommunen ist – auch im Interesse der Demokratie – nachhaltig zu stärken. Aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahl muss dem drohenden Vertrauensverlust in staatliche Strukturen entgegengewirkt werden. Das größte Vertrauen der Menschen genießt die lokale Demokratie. Im täglichen Lebensumfeld ist unmittelbar spürbar, ob der Staat handlungsfähig ist oder nicht. Daher brauchen die demokratisch legitimierten Gremien vor Ort mehr Entscheidungsbefugnisse und mehr finanzielle Mittel. Nur so lassen sich Kommunalpolitik und Engagement für das Gemeinwohl attraktiv gestalten und die Beteili-gung an der Kommunalwahl stärken.“ Daher seien geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die repräsentativ gewählten Gremien und ihren Gemeinwohlauftrag stärken. Die Handlungsfähigkeit kommunaler Selbstverwaltungsorgane sei durch die Wiedereinführung von kommunalen Sperrklauseln und die Anhebung der Fraktionsmindeststärke in größeren Gebietskörperschaften bzw. ab einer bestimmten Größe der Vertretungskörperschaft zu gewährleisten. „Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt derzeit im Landtag zur Beratung. Es wäre an der Zeit, dass die Landespolitik die Argumente derjenigen ernst nimmt, die es unmittelbar betrifft. Die Kommunen im Land würden sich ein einheitliches Signal aus dem Landtag, auch als Anerkennung ihrer Arbeit, wünschen.“, so Ingo Degner abschließend.
Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistag, ergänzt: „Eingriffe in die kommunale Organisationshoheit (z. B. durch die Einführung von Beiräten, Berichtspflichten und Beauftragte) müssen zurückgeführt werden und zukünftig unterbleiben. Kommunale Selbstverwaltung zeichnet sich dadurch aus, dass die jeweils vor Ort sachgerechte Lösung gefunden wird.“ Der gravierendste Eingriff sei derzeit die durch das Gesetz zur Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vorgeschriebene Verpflichtung zur Beschäftigung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Vollzeit. Die gesetzliche Neuregelung stellt einen verfassungsrechtlich bedenklichen, weil nicht ausreichend legitimierten Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie dar. Die Kreise, Ämter und Gemeinden werden zur Erfüllung zusätzlicher Aufgaben verpflichtet, mit der Folge, dass nach der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein zumindest ein finanzieller Ausgleich (Konnexität) zu schaffen ist. „Dies ist bisher unterblieben. Bleibt es dabei, ist schon jetzt absehbar, dass diese Vorschrift vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig landet.“, so Schulz weiter. Es bestehe große Einigkeit der Kommunen, dass man hier gemeinsam handeln werde. Man appelliere also an die Landespolitik, die Regelung kurzfristig und auch Interesse des berechtigten Ziels der Gleichstellung anzupassen.
Abschließend betonte Ingo Degner, dass die Kommunalverfassung keine „Spielwiese der Politik“ sei. „Fortentwicklungen im Kommunalverfassungsrecht bedürfen eines geordneten Verfahrens und der Rückkopplung mit den Kommunalen Landesverbänden. Kontinuität und Beständigkeit geben der kommunalen Verwaltung und der Kommunalpolitik die erforderliche Rechtssicherheit.“

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