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Grundlagen und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Gleichstellung umfasst viele Themen. Damit sie gut bearbeitet werden können, gibt es einen verlässlichen Rechtsrahmen.

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 3 Absatz 2 GG

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung von bestehenden Nachteilen hin."

  • Artikel 9 Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

"Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen zu gleichen Anteilen vertreten sind."

Aufgaben

§ 5, Absatz 2 Hauptsatzung des Kreises Schleswig- Flensburg

"Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Kreis Schleswig- Flensburg bei.
Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:

  1. Einbringen frauenspezifischer Belange in die Arbeit des Kreistages und der vom Landrat geleiteten Verwaltung.
  2. Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen auf Frauen.
  3. Mitarbeit in Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen im Kreis Schleswig- Flensburg.
  4. Anbieten von Sprechstunden und Beratungen für Hilfe suchende Frauen.
  5. Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen."

Tätigkeitsfelder

  • Gender Mainstraming
  • Frauenförderung
  • Beratungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Girlsday
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Kinderbetreuung
  • Gewalt gegen Frauen
  • Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes
  • Altersarmut von Frauen
  • Internationaler Frauentag
  • Frauen und Politik
  • Frauen und Gesundheit


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