Schuldner- und Insolvenzberatung
Die Schuldnerberatungsstelle des Kreises Schleswig- Flensburg ist eine zugelassene Stelle nach § 305 der Insolvenzordnung. Das bedeutet, dass Verbraucherinsolvenzanträge (Privatinsolvenzanträge) von uns vorbereitet und bei dem Insolvenzgericht eingereicht werden können. Verbraucher - und unter bestimmten Bedingungen auch ehemalige Selbstständige - müssen für den Insolvenzantrag die Bescheinigung einer geeigneten Stelle oder Person (z.B. Rechtsanwälte) vorweisen. Ohne diese Bescheinigung ist ein Verbraucherinsolvenzantrag unzulässig.
Innerhalb der Beratung werden die verschiedenen Möglichkeiten der Schuldenregulierung mit Ihnen zusammen geprüft, besprochen und bewertet. Der Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ist dabei eine dieser Möglichkeiten.
Für aktive Selbstständige oder ehemalige Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern und/oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen (Lohn/Gehalt oder Sozialabgaben für Angestellte nicht gezahlt) ist der Regelinsolvenzantrag vorgeschrieben. Dieser Antrag könnte ohne Unterstützung einer geeigneten Stelle oder Person gestellt werden, einen geeigneten Vordruck finden Sie hier.
Die weiteren Aufgaben und Hilfestellungen der Schuldnerberatung sind:
- Durchführung von Schuldenregulierungsverfahren
- Beratung im Hinblick auf Schuldnerschutz
- Zusammenstellen der Gläubigerunterlagen
- Überprüfung von Forderungen
- Hilfe beim Schriftverkehr mit den Gläubigern
- Hilfe beim Erstellen eines Haushaltsplanes
Die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Termine bei der Schuldnerberatung können online oder telefonisch unter 04621/87-283 und 04621/87-481 vereinbart werden.
Die offene Sprechstunde findet nicht mehr statt. Es ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.