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10 Punkte-Plan

1. Schließung der Finanzierungslücke

  • Finanzierungslücke in Höhe von 120 Mio.Euro vorhanden
  • Schließung der Lücke gemeinsam durch Land und Kommunen     
  • Dynamisierung der Mittel bleibt erhalten, d.h. es erfolgt eine jährliche Anpassung nach oben
  • das gesamte System soll durch Gesetzesanpassungen effizienter werden
  • die Eltern sollen nicht weiter finanziell belastet werden und auch die Betreuungsqualität soll hierdurch nicht abgesenkt werden.

*tritt ab 01.01.2025 in Kraft*


2. keine höheren Elternbeiträge 

  • die Deckelung der Elternbeiträge im KiTaG behält weiterhin Bestand und die Elternbeiträge werden nicht erhöht


3. Stärkung Fachkräfte 

  • mehr Vertretungsstellen – Leitungszeit, Verfügungszeit werden in der Berechnung von Ausfallzeit berücksichtigt

 *tritt ab 01.08.2025 in Kraft*


4. finanzielle Entlastung der Kommunen 

  • zukünftig fairere Finanzierungsaufteilung geplant, damit einzelne Kosten nicht von den Kommunen alleine getragen werden müssen.
  • u.a. Berücksichtigung von Sonderzahlungen im SQKM

 *tritt ab 01.01.2025 in Kraft*


5. Kindertagespflege stärken 

  • Die Vergütung als auch die Sachkostenpauschale werden erhöht


6. Stärkung eingruppige Kitas 

  • mehr Personal für kleine Kitas mit nur einer Betreuungsgruppe (+0,2 VZÄ)

 *tritt ab 01.08.2025 in Kraft*


7. weniger Kita-Schließung durch flexiblen Anstellungsschlüssel 

  • Der Gruppenbezug entfällt -> flexiblerer Einsatz des Personals möglich
  • Standard von 2,0 FK bei einer Regelgruppengröße gilt weiterhin.
  • Die FK können jedoch dann und dort eingesetzt werden, wann und wo sie am dringendsten gebraucht werden
  • Ein Betreuungsschlüssel von 1,5 FK je Gruppe darf nicht unterschritten werden
  • Erfassung des Personals in der Kita-Datenbank für die Finanzierung notwendig


8. Bürokratieabbau bei den Sachkosten 

  • Standards im Sachkostenbereich werden stärker der kommunalen Ebene überlassen
  • auf konkrete Details wird sich im Gesetzgebungsverfahren zwischen Land und Kommunen noch geeinigt.


9. Bürokratieabbau bei Fachkräften und Kommunen 

  • keine tägliche Anwesenheitsliste vom Personal
  • einmalige Erfassung des angestellten Personals über Kita Datenbank notwendig. Weitere Pflege des Reiters „Personal“ nur noch notwendig, wenn neue Mitarbeiter hinzukommen oder die Einrichtung verlassen.


10. Übergangssystem = Zielsystem 

  • bisheriger Finanzierungsmechanismus bleibt erhalten
  • Refinanzierungsanteile werden weiterhin vom Land und der Wohnortgemeinde an den Kreis gezahlt.
  • Förderungssummen werden an die jeweiligen Standortgemeinden ausgezahlt.
  • entsprechende Regelungen werden durch ein Vorschaltgesetz im Juli 2024 verbindlich gesetzlich festgeschrieben.

Link 10 Punkte-Plan (Land Schleswig-Holstein):

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/Presse/PI/2024/240522_VIII_kita_massnahmenpaket?nn=549a8fa0-66c0-4da0-9f19-70e4be245eac

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