10 Punkte-Plan
1. Schließung der Finanzierungslücke
- Finanzierungslücke in Höhe von 120 Mio.Euro vorhanden
- Schließung der Lücke gemeinsam durch Land und Kommunen
- Dynamisierung der Mittel bleibt erhalten, d.h. es erfolgt eine jährliche Anpassung nach oben
- das gesamte System soll durch Gesetzesanpassungen effizienter werden
- die Eltern sollen nicht weiter finanziell belastet werden und auch die Betreuungsqualität soll hierdurch nicht abgesenkt werden.
*tritt ab 01.01.2025 in Kraft*
2. keine höheren Elternbeiträge
- die Deckelung der Elternbeiträge im KiTaG behält weiterhin Bestand und die Elternbeiträge werden nicht erhöht
3. Stärkung Fachkräfte
- mehr Vertretungsstellen – Leitungszeit, Verfügungszeit werden in der Berechnung von Ausfallzeit berücksichtigt
*tritt ab 01.08.2025 in Kraft*
4. finanzielle Entlastung der Kommunen
- zukünftig fairere Finanzierungsaufteilung geplant, damit einzelne Kosten nicht von den Kommunen alleine getragen werden müssen.
- u.a. Berücksichtigung von Sonderzahlungen im SQKM
*tritt ab 01.01.2025 in Kraft*
5. Kindertagespflege stärken
- Die Vergütung als auch die Sachkostenpauschale werden erhöht
6. Stärkung eingruppige Kitas
- mehr Personal für kleine Kitas mit nur einer Betreuungsgruppe (+0,2 VZÄ)
*tritt ab 01.08.2025 in Kraft*
7. weniger Kita-Schließung durch flexiblen Anstellungsschlüssel
- Der Gruppenbezug entfällt -> flexiblerer Einsatz des Personals möglich
- Standard von 2,0 FK bei einer Regelgruppengröße gilt weiterhin.
- Die FK können jedoch dann und dort eingesetzt werden, wann und wo sie am dringendsten gebraucht werden
- Ein Betreuungsschlüssel von 1,5 FK je Gruppe darf nicht unterschritten werden
- Erfassung des Personals in der Kita-Datenbank für die Finanzierung notwendig
8. Bürokratieabbau bei den Sachkosten
- Standards im Sachkostenbereich werden stärker der kommunalen Ebene überlassen
- auf konkrete Details wird sich im Gesetzgebungsverfahren zwischen Land und Kommunen noch geeinigt.
9. Bürokratieabbau bei Fachkräften und Kommunen
- keine tägliche Anwesenheitsliste vom Personal
- einmalige Erfassung des angestellten Personals über Kita Datenbank notwendig. Weitere Pflege des Reiters „Personal“ nur noch notwendig, wenn neue Mitarbeiter hinzukommen oder die Einrichtung verlassen.
10. Übergangssystem = Zielsystem
- bisheriger Finanzierungsmechanismus bleibt erhalten
- Refinanzierungsanteile werden weiterhin vom Land und der Wohnortgemeinde an den Kreis gezahlt.
- Förderungssummen werden an die jeweiligen Standortgemeinden ausgezahlt.
- entsprechende Regelungen werden durch ein Vorschaltgesetz im Juli 2024 verbindlich gesetzlich festgeschrieben.
Link 10 Punkte-Plan (Land Schleswig-Holstein):