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Datum: 20.02.2023

Der Kreis Schleswig-Flensburg unterstützt lokale Hilfsorganisationen mit dem Fonds zur Abdeckung sozialer Härten des Landes Schleswig-Holstein

Der Anstieg der Energiepreise in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine stellt für die gesamte Bevölkerung eine große Belastung dar. Um die Folgen der Energiekrise für einkommensschwache Haushalte abzumildern, hat das Land Schleswig-Holstein einen Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise für einkommensschwache Haushalte aufgelegt. Bis zum 31. Juli 2024 haben Vereine, Verbände und sonstige rechtsfähige Organisationen aus dem Kreisgebiet, die Träger ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Hilfsdienste sind, die Möglichkeit, beim Kreis Schleswig-Flensburg eine Förderung zur Abdeckung sozialer Härten zu beantragen. Es werden bestehende und kurzfristig umzusetzende neu geschaffene regionale und soziale Angebote lokaler Hilfsorganisationen gefördert.

Den lokalen Hilfsorganisationen können die Kosten für Maßnahmen zur Unterstützung des bedürftigen Personenkreises im Sinne dieser Richtlinie, die im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember 2022 und dem 30. September 2023 durchgeführt werden, erstattet werden. Insbesondere dann, wenn die Maßnahmen zur Sicherstellung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dienen (z. B. Essensausgabe an Bedürftige, Tagestreffs, Freizeitaktivitäten für Kinder, Wärmestuben). Darüber hinaus sind Zuschüsse zum Kauf energiesparsamer Haushaltsgroßgeräte (z. B. Kühlschrank, Herd, Waschmaschine) für einkommensschwache Haushalte möglich.

Hierfür werden in 2023 insgesamt 5 Millionen Euro bereitgestellt. Hiervon entfallen auf den Kreis Schleswig-Flensburg Mittel in Höhe von insgesamt 311.600,- Euro, mit denen örtliche Hilfsdienste unterstützt werden können. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungen nach diesem Hilfsfonds besteht nicht. Sollte der Kreis-Anteil des Fonds erschöpft sein, müssen Anträge entsprechend abgelehnt werden.

Interessierte Organisationen können ab sofort einen Antrag beim Kreis Schleswig-Flensburg, Fachbereich Soziales, stellen. Die entsprechenden Antragsformulare stehen auf der Homepage des Kreises zum Download bereit. Für weitere Informationen zum Fonds zur Abdeckung sozialer Härten können sich Interessierte auch direkt an den Fachbereich Soziales beim Kreis Schleswig-Flensburg unter soziales@schleswig-flensburg.de oder Tel.-Nr.: 04621 87-342 wenden.

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