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Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Die Belehrung (früher Gesundheitszeugnis) ist Voraussetzung für den beruflichen Umgang mit Lebensmitteln. Personen, die bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder die in Küchen von Gaststätten, Cafés, Kantinen und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen.

Ziel der Belehrung ist es, eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern durch die Verunreinigung von Lebensmitteln zu verhindern. Dafür werden Kenntnisse zur Hygiene und zum Erkennen von Symptomen und Krankheiten vermittelt, bei denen die Tätigkeit vorübergehend bis zur Genesung nicht mehr ausgeübt werden darf. 

Die Erstbelehrung muss durch den Fachdienst Gesundheit erfolgen und bescheinigt werden. Sie darf bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Bei Aufnahme der Tätigkeit ist dann eine zusätzliche Belehrung durch den Arbeitgeber vorgeschrieben. Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit, wenn im weiteren Verlauf nicht mindestens alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt.

Der Kreis Schleswig-Flensburg stellt für die Belehrung ein Online Angebot in über 25 Sprachen zur Verfügung. Online bedeutet, dass Sie die Belehrung von Montag bis Samstag bequem von zu Hause oder von einem anderen Ort aus durchführen können. Sie benötigen lediglich einen PC, Notebook, Tablet, Smartphone oder ähnliches sowie eine stabile Internetverbindung.

Auch eine Belehrung  in Gebärdensprache oder einfacher Sprache ist möglich. Dann allerdings nur in deutscher Sprache. 

Anmeldung zur Online-Belehrung

Die Anmeldung zur Belehrung ist kostenpflichtig. Bitte beachten Sie vor der Anmeldung die Hinweise für Ehrenamtliche sowie Schülerinnen und Schüler zu einer möglichen Befreiung von den Gebühren weiter unten auf dieser Seite. Der Fachdienst Gesundheit hat die Technologiezentrum Glehn GmbH mit der technischen Durchführung der Belehrung beauftragt.

Hier finden Sie weitere Hinweise zum Ablauf und können sich zur Online-Belehrung anmelden: https://sl.gotzg.de

Für alle Fragen zur Anmeldung, Terminverschiebungen oder bei technischen Problemen während der Online-Belehrung wenden Sie sich bitte direkt an das Service-Team der Technologiezentrum Glehn GmbH mit Sitz in Korschenbroich:

Telefon: 02182 - 850765 

E-Mail: ifsg@tz-glehn.de

Servicezeiten:

Montag bis Freitag 09:00 bis 20:00 Uhr

Samstag 09:00 bis 15:00 Uhr

Wie funktioniert die Online-Belehrung?

  1. Sie werden zum gebuchten Termin (+/-15 Minuten) über WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte starten Sie Ihr Gerät 15 Minuten vor dem gebuchten Termin über den Link https://gotzg.de in der Anmeldebestätigung, die Sie per Mail erhalten haben.

  2. Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).

  3. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Bitte verbleiben Sie bis zum Ende der Belehrung in der ausgewählten Sprache. Fremdsprachen werden teilweise als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.

  4. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.

  5. Diese beginnt mit dem ca. 20-minütigen Belehrungsfilm. Bitte sehen Sie sich den Film bis zum Ende an.

  6. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung bis zum Ende aufmerksam durch.

  7. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Die acht Fragen beziehen sich auf den Film und das Merkblatt. Es gibt jeweils nur eine richtige Antwort. Der Test kann bei Bedarf wiederholt werden.

  8. Abschließend geben Sie eine Erklärung zum Tätigkeitsverbot* im Rahmen des Infektionsschutz-gesetzes ab.

  9. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder zum Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de.

  10. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

  11. Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird sie Ihnen per E-Mail zugesendet.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das Service-Team (Tel. +49 2182 – 850765).

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Erstbelehrung betragen 25 €. Eine Gebührenbefreiung ist bei ehrenamtlicher Tätigkeit möglich. 

Bitte senden Sie vor Ihrer Anmeldung zur Online-Belehrung einen entsprechenden Nachweis für die Gebührenbefreiung (Ehrenamtskarte SH, Jugendleiter*in Card, Feuerwehrdienstausweis) per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung mit einem Gutscheincode per E-Mail. Erst mit dem Gutscheincode können Sie über die Anmeldeplattform kostenfrei eine Belehrung buchen. Achtung: Eine nachträgliche Erstattung der Gebühren ist nicht möglich.

Belehrungen für ein Schulpraktikum einer allgemeinbildenden Schule aus dem Kreis Schleswig-Flensburg werden direkt in den Schulen angeboten. Für diese Belehrungen werden dann keine Gebühren erhoben. Kostenlose Belehrungen für Schülerinnen und Schüler sind über die Online-Belehrung nicht möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass).
  • Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor dem Belehrungstermin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Die Vorlage hierzu (Elternerklärung) können Sie auf der Anmeldeseite zur Belehrung herunterladen.
  • Bei Ehrenamtlicher Tätigkeit ggf.ird ein entsprechender Nachweis benötigt (z.B. Ehrenamtskarte, Jugendgruppen-Leiter-Card, Feuerwehrdienstausweis). 

Welche Sprachen werden angeboten?

Aktuell kann die Belehrung in 26 Sprachen angeboten werden, entweder mit Untertiteln oder zusätzlich in die Landessprache übersetzt:

  • Albanisch
  • Arabisch 
  • Bulgarisch
  • Chinesisch
  • Deutsch (Einfache Sprache)
  • Deutsch (Gebärdensprache)
  • Englisch 
  • Farsi 
  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Japanisch
  • Koreanisch
  • Kroatisch
  • Kurdisch
  • Polnisch 
  • Portugiesisch
  • Rumänisch 
  • Russisch 
  • Serbisch
  • Slowakisch
  • Spanisch
  • Tschechisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch 
  • Ungarisch 
  • Vietnamesisch

Anmeldung zur Belehrung vor Ort

An bestimmten Terminen, für bestimmte Gruppen oder in Ausnahmefällen ist die Belehrung auch vor Ort im Gesundheitsamt möglich. Sollten Sie nicht über die technische Ausstattung verfügen, um online an einer Belehrung teilzunehmen, wenden Sie sich bitte direkt an das Gesundheitsamt.

Einen Termin zur Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt oder für eine mit dem Gesundheitsamt abgestimmte Gruppenbelehrung können Sie hier buchen.

https://www.clicknbook.de/schleswig-flensburg-belehrungen/

Bitte beachten Sie:

  • Die Belehrung vor Ort wird nur in deutscher Sprache angeboten.
  • Die Belehrung dauert circa 45 Minuten und findet im Fachdienst Gesundheit, Moltkestraße 22-26, 24837 Schleswig statt.
  • Bringen Sie am Tag der Veranstaltung bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Verwaltungsgebühr von 25 Euro in Bar mit.

Anmeldung für Schülerinnen und Schüler

Die Termine werden von den Schulen zusammen mit dem Gesundheitsamt organisiert und finden während der Unterrichtszeiten in den Schulen statt. Die Belehrung ist dann kostenlos. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine bereits durchgeführte Online-Belehrung nachträglich nicht erstattet werden können.

Hinweis Datenschutz

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat die ordnungsgemäße Durchführung des technisch-operativen Teils aller Verwaltungsprozesse dem kommunit IT-Zweckverband übertragen (öffentlich-rechtlicher Vertrag). Dennoch ist der Kreis Schleswig-Flensburg für die Einhaltung der Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) und anderer Vorschriften hinsichtlich des Datenschutzes verantwortlich. Rechte der Betroffenen sind daher gegenüber dem Kreis Schleswig-Flensburg geltend zu machen. Die von Ihnen online zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden vom Kreis Schleswig-Flensburg − Fachdienst Gesundheit − nur für die Belehrungen gem. § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht.

Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die vom Kreis über Sie gespeicherten Daten zu verlangen und können Ihre Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der online zur Verfügung gestellten Daten widerrufen. Bei Bedarf wenden Sie sich an den Kreis Schleswig-Flensburg − Fachdienst Gesundheit − Moltkestraße 22 − 26 in 24837 Schleswig. Fragen und Hinweise zum Datenschutz oder zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie direkt an die Datenschutzbeauftragte des Kreises Schleswig-Flensburg − Frau Helga Nissen − E-Mail-Adresse: helga.nissen@schleswig-flensburg.de senden. Sie steht Ihnen auch im Falle von Auskunftsersuchen, Anregungen oder bei Beschwerden als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

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