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Interne Meldestelle für Hinweisgebende

Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Entsprechend der aktuellen Rechtslage ist die öffentliche Verwaltung ab 250 Mitarbeitenden verpflichtet, eine interne Meldestelle mit einem digitalen Meldekanal zu betreiben. Die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg hat darauf reagiert und eine interne Meldestelle eingerichtet, die dem Bereich Compliance zugeordnet wird. Organisatorisch ist die Aufgabe direkt dem Landrat als Stabsstelle unterstellt.

Was ist eine interne Meldestelle?

Sollten Sie Kenntnis von Verstößen in der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg haben, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen, dann haben Sie die Möglichkeit, diese über verschiedene sichere Wege zu melden. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.

An wen richtet sich die interne Meldestelle?

Das Meldesystem richtet sich an alle Beschäftigten der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg und an alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Kreisverwaltung in Kontakt stehen und Informationen über Verstöße gemäß Hinweisgeberschutzgesetz erlangt haben.

Welche Inhalte kann ich melden?

Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass Beschäftigte der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg nicht im Interesse des Kreises oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, gegen Vergaberegelungen verstoßen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, oder vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, haben Sie die Möglichkeit, das zu melden.

Welche Möglichkeiten habe ich um Hinweise zu melden?

Hinweise können Sie bei der Internen Meldestelle des Kreises Schleswig-Flensburg per Telefon, E-Mail, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch geben. Ansprechpartnerin ist Frau Susan Feodoria, Compliance, Vertreterin Frau Helga Nissen, Datenschutz.

Kontaktdaten der internen Meldestelle

- vertraulich -
Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg
Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Per Einwurf in den Briefkasten der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg, Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig. Dieser befindet sich im Flurbereich links vor den Aufzügen auf der Ebene der Tiefgarage.
Bitte sowohl beim Postversand als auch beim Einwurf in unseren Briefkasten stets mit dem Zusatz „- vertraulich -“ vor unserer Anschrift.

Telefonnummer: 04621 87-284 (oder intern 717-284)
E-Mail: vertraulich@schleswig-flensburg.de

Auf Wunsch kann auch ein persönliches Gespräch vereinbart werden.

Wie läuft eine Meldung ab?

  1. Die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wäre für die Bearbeitung hilfreich. Nur die interne Meldestelle hat Kenntnis davon. Eine Meldung kann jedoch auch ohne Angabe der persönlichen Daten -anonym- erfolgen.
  2. Sie machen eine Angabe zum Schwerpunkt Ihrer Meldung.
  3. Formulieren Sie Ihre Meldung in eigenen Worten.
  4. Nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  5. Ihre Meldung wird aufgenommen und in anonymisierter Form weiterbearbeitet. Es werden Recherchen und Auskünfte bei den hierfür zuständigen Stellen eingeholt.
  6. Folgemaßnahmen werden ergriffen.
  7. Sie erhalten eine Rückmeldung, soweit nicht anonym.

Wie werden meine Daten geschützt?

Oberstes Prinzip der Internen Meldestelle ist Ihr Schutz.
Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als Hinweis gebende Person, zum Beispiel zur Anforderung weiterer Informationen, gilt das Vertraulichkeitsgebot.

Ihre personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der in Art. 5 Datenschutzgrundverordnung normierten Grundsätze und der Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein verarbeitet. Sie sind vor unbefugtem Zugriff geschützt. Ein Rückschluss auf Hinweisgeber, die anonym bleiben wollen, wird technisch unterbunden.


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