Impfungen für Geflüchtete und Asylbewerber
Zu einer angemessenen medizinischen Versorgung von Geflüchteten und Asylsuchenden gehört ein ausreichender Impfschutz.
Geflüchtete haben nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Anspruch auf alle öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen.
Grundsätzlich sollten allen Geflüchteten und Asylsuchenden so bald wie möglich Impfungen entsprechend nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) angeboten werden. Vorliegende Impfdokumente sollten berücksichtigt werden, um den individuellen Impfstatus zu überprüfen und fehlende Impfungen nachzuholen.
Häufig kann der Impfstatus aufgrund fehlender Dokumente nicht überprüft werden. Aus pragmatischen Gründen sollten Impfungen, die nicht dokumentiert sind, als nicht durchgeführt angesehen und entsprechend den STIKO-Empfehlungen nachgeholt werden. Für alle Personen gilt, dass fehlende Impfdokumente kein Grund sind, empfohlene Impfungen nicht nachzuholen oder mit der Erstimmunisierung nicht zu beginnen.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) stellt mehrsprachige Impfkalender und Aufklärungsbögen für alle empfohlenen Impfungen zur Verfügung. Beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) finden Sie ebenfalls mehrsprachige Publikationen zu Impfungen, aber auch weiteren Gesundheitsthemen. Die entsprechenden Links finden Sie hier auf dieser Seite.