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Infos für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit

Im Kreis Schleswig-Flensburg werden fortlaufend eine Vielzahl an Aus- und Fortbildungen für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit angeboten – darunter Jugendgruppenleiterassistent*innen- und Jugendgruppenleiter*innen Kurse zum Erwerb der Juleica. Eine (gültige) Juleica ist die Voraussetzung für die Freistellung von der Arbeit aufgrund der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit sowie die Beantragung von Erstattung von Verdienstausfall.

Wo kann ich mich für eine Jugendgruppenleiterassistent*innen-Ausbildung (Julas) anmelden?

Die Kinder- und Jugendförderung bietet jedes Jahr in den Osterferien eine sechstägige Julas-Ausbildung für Jugendliche im Alter von 12-15 Jahren an. Alle weiteren Infos sind dem aktuellen Flyer zu entnehmen:

Julas Flyer

Die großen Verbände im Kreis bieten in der Regel ebenfalls regelmäßig Julas-Kurse in den Herbst oder Sommerferien an. Die Infos dazu sowie weitere Angebote finden Sie z. B. auf den Homepages des Kirchenkreis Jugendwerkes Schleswig-Flensburg und der Sportjugend Schleswig-Flensburg.

Wo kann ich mich für eine Jugendgruppenleiter*innen-Ausbildung (JGL) anmelden?

Die Kinder- und Jugendförderung bietet je nach Bedarf im ersten Halbjahr des Jahres einen JGL-Kurs an. Dieser findet in der Regel an drei Wochenenden statt und richtet sich vornehmlich an Interessierte ab 18 Jahren. Alle weiteren Infos sind dem aktuellen Flyer zu entnehmen:

JGL Flyer

Die großen Verbände im Kreis bieten in der Regel ebenfalls regelmäßig Julas-Kurse in den Herbst oder Sommerferien an. Die Infos dazu sowie weitere Angebote finden Sie z. B. auf den Homepages des Kirchenkreis Jugendwerkes Schleswig-Flensburg und der Sportjugend Schleswig-Flensburg, des Kreisjugendringes Schleswig-Flensburg, der Kreisjugendfeuerwehr oder der DLRG-Jugend Schleswig-Flensburg.


Wie kann ich meine Juleica verlängern?

Gemäß der Regelungen zur bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter in Schleswig-Holstein hat die Juleica eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes muss zur Verlängerung der Juleica an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen mit einem Umfang von insgesamt 8 Zeitstunden teilgenommen werden. Die Anerkennung einer Online-Fortbildung ist möglich, wenn diese im Gruppensetting mit fachlicher Begleitung durchgeführt wird. Reine Selbstlernkurse können in Schleswig-Holstein nicht anerkannt werden.

Detaillierte Infos und weitere Veranstaltungen zur Verlängerung sind auf der Homepage des Landesjugendringes SH unter https://www.ljrsh.de/service/juleica/ sowie überregional unter https://www.juleica-ausbildung.de/ zu finden.

Zudem wird einmal jährlich der zentrale Fortbildungstag in Kooperation mit der Stadt Flensburg angeboten. Dieser bietet die Möglichkeit, die Juleica innerhalb eines Tages durch die Teilnahme an einem Workshop direkt vor Ort zu verlängern. Eine Anmeldung ist unter https://fobi-nord.de/ möglich.

Fobi-Tag Flyer

Ein Verlängerungsantrag muss spätestens 18 Monaten nach Ablauf der aktuellen Juleica unter https://juleica-antrag.de/ gestellt werden.

Wo und wie kann ich die Erstattung von Verdienstausfall beantragen?

Arbeitnehmer*innen und Selbstständige haben gemäß des Jugendförderungsgesetzes einen Anspruch auf Freistellung, wenn sie in der Jugendarbeit aktiv sind. Der gesetzliche Anspruch besteht für bis zu 12 Tage im Jahr, wenn der Antragstellende in Besitz einer gültigen Juleica ist oder an einer Juleica-Grundausbildung teilnimmt.

Nach der „Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit“ ist eine Freistellung ohne finanziellen Nachteil für die antragstellende Person, den/die Selbstständige und den Arbeitgeber möglich.

Rechtliche Grundlage

Um eine Erstattung von Verdienstausfall zu bekommen, sind folgende Antragsunterlagen auszufüllen und spätestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme in der Kinder- und Jugendförderung einzureichen:

Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall

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