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Infos für Träger in der Kinder- und Jugendarbeit

Die Kinder- und Jugendförderung bietet für die Träger der offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit neben Beratungen zu unterschiedlichen Themen oder Konfliktlagen auch einen großen Fundus an Material, wie z. B. SUP's, Buttonmaschine etc., welches für Veranstaltungen ausgeliehen werden kann. Gemäß der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis können zudem Zuschüsse für Maßnahmen und Projekte beantragt werden.

Welche Förderungen kann ich für unsere Maßnahmen beantragen?

Es können Zuschüsse für außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen, Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Internationale Jugendbegegnungen beantragt werden. Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten, die nicht in die zuvor genannten Kategorien fallen, können nach fachlicher Prüfung mit bis zu 1/3 der Gesamtkosten bezuschusst werden.

Die Voraussetzungen für eine Förderung sowie die aktuellen Fördersätze sind der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (Stand 01.01.2024) zu entnehmen:

Wie können meine Ehrenamtlichen eine Erstattung von Verdienstausfall beantragen?

Alle Infos zur Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall für in der Jugendarbeit ehrenamtlich engagierte Personen finden Sie unter „Infos für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit“.

Wie beantrage ich eine Förderung eines Baus von Stätten der Jugendarbeit?

Bitte nehmen Sie hierzu direkt Kontakt mit der Kinder- und Jugendförderung auf.

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