Auszubildende / Studierende / Sprachkursteilnehmende
Eine Berufsausbildung oder Studium in Deutschland bietet viele Chancen und bereitet Sie bestens auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. Ebenso kann Ihnen der Aufenthalt im Bundesgebiet erlaubt werden, wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren möchten, aber noch keinen Platz gefunden haben. Außerdem kann die Teilnahme an einem Deutschkurs ermöglicht werden.
Aufenthalt für Auszubildende
Wenn Sie als Auszubildende oder Auszubildener nach Deutschland einreisen möchten, dann müssen Sie foglenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können einen betrieblichen oder schulischen Ausbildungsplatz in Deutschland nachweisen.
- Sie verfügen überdie notwendigen Sprachkenntnisse, um eine Ausbildung in Deutschland erfolgreich absolvieren zu können. In der Regel sind dies Kenntnisse auf dem auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Wenn ein vorbereitender Duetschkurs durchgeführt wurde oder die Bildungseinrichtung Ihre Sprachkenntnisse nicht bereits geprüft hat, müssen Sie diese nicht nochmals nachweisen.
- Sie müssen Ihren Lebensunterhalt aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten. Nachweise können zum Beispiel die Gehaltsnachweise, die Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder auch die Einrichtung eines Sperrkontos sein.
Ausführliche Beschreibungen sowie Begriffserklärungen finden Sie auch auf dem Portal: Make it in Germany. Diese Internetseite wird von der Bundesregierung bereitgestellt. Hier werden alle wichtigen Themen zusammengefasst und zentrale Begriffe erklärt.
Natürlich können Sie uns auch gern kontaktieren. Unsere Adresse finden Sie auf der rechten Spalte.
Aufenthalt für Studierende
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, dann müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie benötigen eine Zulassung einer an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland.
- Sie können einen Schulabschluss mit Hochschulzugang beziehungsweise einen anerkannten Hochschulabschluss nachweisen.
- Sie müssen Ihren Lebensunterhalt aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten. Nachweise können zum Beispiel die Gehaltsnachweise, die Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder auch die Einrichtung eines Sperrkontos sein.
- Gegebenenfalls müssen Sie für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse gegenüber der deutschen Botschaft nachweisen. Dies hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ihres Studiengangs ab.
Ausführliche Beschreibungen sowie Begriffserklärungen finden Sie auch auf dem Portal: Make it in Germany. Diese Internetseite wird von der Bundesregierung bereitgestellt. Hier werden alle wichtigen Themen zusammengefasst und zentrale Begriffe erklärt.
Natürlich können Sie uns auch gern kontaktieren.
Aufenthalt für Sprachkursteilnehmende
Wenn Sie nach Deutschland reisen möchten, um einen einen Sprachkurs zu absolvieren, dann können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen tun:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Ausländerbehörde Ihnen auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnsi für maximal ein Jahr erteilen kann. Das bedeutet, dass die Ausländerbehörde auf der Grundalge der Argumente Ihres Antrags darüber entscheidet, ob eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Bei dem Sprachkurs, an dem Sie teilnehmen, muss es sich um einen Intensivsprachkurs handeln. Ein Intensivkurs ist zeitlich begrenzt und umfasst in der Regel mindestens 18 Wochenstunden.
- Je nachdem, aus welchem Land Sie einreisen, benötigen Sie ein besonderes Visum.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gern kontaktieren.
Aufenthalt zur Ausbildungs- und Studienplatzsuche
Folgende Voraussetzungen müssen für die Ausbildungsplatzsuche erfüllt sein:
- Sie dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Sie können einen Schulabschluss, der Sie zu einem Hochschulzugang berechtigt oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule vorweisen.
- Sie können Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
- Ihr Lebensunterhalt ist für die gesamte Dauer des Aufenthalts gesichert. Der Nachweis kann durch die Eröffnung eines Sperrkontos mit mindestens 1.027 Euro pro Monat (Jahr 2023) oder durch eine Verpflichtungserklärung erbracht werden.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Studienplatzsuche erfüllt sein:
- Sie können einen Schulabschluss vorweisen, der unmittelbar zum Studium in Deutschland oder zum Besuch eines Studienkollegs befähigt.
- Sie erfüllen die Sprachanforderungen des angestrebten Studiums. In welcher Form der Nachweis erfolgen kann, erfahren Sie bei der/dem für Sie zuständigen deutschen Botschaft beziehungsweise Konsulat.
- Sie müssen Ihren Lebensunterhalt aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten. Nachweise können zum Beispiel die Gehaltsnachweise, die Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder auch die Einrichtung eines Sperrkontos sein.
Ausführliche Beschreibungen sowie Begriffserklärungen finden Sie auch auf dem Portal: Make it in Germany.
Diese Internetseite wird von der Bundesregierung bereitgestellt. Hier werden alle wichtigen Themen zusammengefasst und zentrale Begriffe erklärt.
Natürlich können Sie uns auch gern kontaktieren.
Online-Anträge zum Aufenthalt
Nebenbeschäftigung für Auszubildende
Auszubildende haben seit Sommer 2024 eine generelle Erlaubnis zur Ausübung einer Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden pro Woche.
Sollte dieser Zusatz auf Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel fehlen, wenden Sie sich an dias Migrationsmanagement.
Chancenkarte
Sie möchten nach Deutschland einreisen, um vor Ort nach einer passenden Arbeitsstelle zu suchen?
Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für die Chancenkarte zur Jobsuche erfüllen müssen. Nähere Informationen erhalten Sie auf derc Seite "Make it in Germany"
Tipp:
Auf der Youtubepräsenz von Make it in Germany wird der Ablauf anhand eines Videos veranschaulicht: