Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Wenn Sie in Deutschland in einem Angestelltenverhältnis (= nicht selbstständige Erwerbstätigkeit) arbeiten möchten, aber nicht aus einem Land der Europäischen Union kommen und auch keine Niederlassungserlaubnis haben, dann benötigen Sie für eine Aufenthaltserlaubnis.
Diese ist die Voraussetzung für die Aufnahme einer Beschäftigung. Sie dürfen erst nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit dem entsprechenden Vermerk eine Arbeit aufnehmen.
Arbeitserlaubnis
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung ist grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Eine solche Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und die entsprechende „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ eingereicht wurde. Sie können das aktuelle Formular auf der Webseite: "Make it in Germany" herunterladen.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen ein deutsches Visum zum Zweck der Beschäftigung. Bitte wenden Sie sich dafür an die jeweiligen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutchland in Ihrem Heimatland. Es gibt Ausnahmen - wenn Sie Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland oder den Vereinigten Staaten von Amerika sind, können Sie visumfrei einreisen.
In jedem Fall benötigen Sie:
- Ein konkretes Arbeitsangebot
- Das vom Arbeitgeber ausgefüllte Formulars „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“, Sie können dieses auf der Seite: "Make it in Germany" herunterladen.
- ausreichenden Krankenversicherungsschutz
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Blaue Karte - EU
Die Blaue Karte EU ist ein Dokument, das hochqualifizierte Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) in die EU einlädt, dort zu arbeiten. Es ist ähnlich wie ein Visum, aber speziell für Menschen, die einen guten Abschluss oder eine besondere berufliche Qualifikation haben.
Mit der Blauen Karte können sie in einem EU-Land arbeiten, und sie hat einige Vorteile, wie zum Beispiel:
- Arbeiten in einem EU-Land: Die Blaue Karte erlaubt es, in dem Land zu leben und zu arbeiten, das sie ausstellt, und manchmal auch in anderen EU-Ländern.
- Bessere Chancen auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung: Nach einigen Jahren Arbeit in der EU kann man eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
- Gute Arbeitsrechte: Sie schützt die Rechte der Fachkräfte und sorgt dafür, dass sie fair behandelt werden, besonders was Löhne und Arbeitsbedingungen betrifft.
Die Blaue Karte soll helfen, Fachkräfte, wie z.B. Ingenieure oder Ärzte, in die EU zu holen, um den Arbeitsmarkt zu stärken.
Wollen Sie mehr zu diesem Thema wissen?
Au f der Seite "Make It in Germany" finden Sie alle wichtigen Informationen.
Selbstständige
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie in Deutschland als Selbständige oder als Selbstständiger arbeiten möchten.
Entscheidend ist , ob es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit, die Sie ausführen möchten, gibt.
Zu den wichtigen Voraussetzungen für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gehören:
- Die voraussichtlichen Einkünfte aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen ausreichen, um die Kosten Ihres Lebensunterhalts in Deutschland zu decken (dies schließt auch die Kosten für den Krankenversicherungsschutz ein). Sie müssen daher aussagekräftige Planungsdokumente für Ihr Geschäftsmodell vorlegen. Dies kann zum Beispiel ein Business- und Finanzierungsplan oder ein Unternehmenskonzept sein.
- Sie müssen über die jeweiligen persönlichen Voraussetzungen, also nachgewiesene Berufserfahrung oder branchentypische Qualifizierungen, verfügen.
- Mögllicherweise benötigen Sie spezielle Zulassungen für Ihren Bereich/ Ihre Tätigkeit, damit Sie diese nach deutschen Vorgaben ausüben können.
- wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen.
- Sie müssen nach den gültigen Einreisebestimmungen für Ihr Land einreichen, also gegebenenfalls ein Visum beantragen.
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