Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung des Kreises Schleswig-Flensburg
Am 26. März 2025 hat der Kreistag auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Neufassung Verwaltungsgebührensatzung des Kreises Schleswig-Flensburg beschlossen.
Im Jahr 2022 wurde die Verwaltungsgebührensatzung des Kreises Schleswig-Flensburg zuletzt auf den neuesten Stand gebracht. Die Bemessung der Gebühren nach Zeitaufwand richtet sich dabei nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren. Da das Land die Gebührensätze angehoben hat, ist beabsichtigt, die geänderten Gebührensätze auch in die Verwaltungsgebührensatzung des Kreises zu übernehmen.
Die geänderte Gebührensatzung tritt ab dem 01.04.2025 in Kraft.
Die entsprechenden Stundensätze der Leistungen können Sie der Gebührentabelle zur Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Seite 5) entnehmen.