Ständige Ausschüsse
Der Kreistag wählt zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse ständige Ausschüsse.
Die Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel öffentlich.
Haupt- und Finanzausschuss
Zusammensetzung
Der Haupt- und Finanzausschuss setzt sich aus 17 Kreistagsabgeordneten und – ohne Stimmrecht – dem Landrat zusammen.
Aufgaben
Der Haupt- und Finanzausschuss koordiniert die Arbeit der Fachausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der vom Kreistag festgelegten Ziele und Grundsätze in der vom Landrat geleiteten Kreisverwaltung.
Im Aufgabenbereich des Haupt- und Finanzausschusses liegt es außerdem, die Beschlüsse des Kreistags über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen und die vom Kreistag zu beschließenden Grundsätze für das Personalwesen vorzubereiten, das zu beschließende Berichtswesen zu entwickeln, dieses bei der Kontrolle der Kreisverwaltung anzuwenden und auf die Einheitlichkeit der Arbeit der Ausschüsse hinzuwirken.
Des Weiteren obliegen dem Haupt- und Finanzausschuss das Finanz-, Haushalts- und Steuerwesen, die Prüfung der Jahresrechnung sowie die Aufgaben des Polizeibeirats.
Hinzu kommen Budgets und Kennzahlen der fachbereichsübergreifenden und fachbereichsfreien Verwaltungsbereiche, soweit diese nicht einem anderen Ausschuss zugeordnet werden.
Werk- und Infrastrukturausschuss
Zusammensetzung
Der Werk- und Infrastrukturausschuss setzt sich aus 17 Mitgliedern zusammen.
Aufgaben
In das Aufgabengebiet des Werk- und Infrastrukturausschusses fallen Eigenbetriebe, Grundstücksangelegenheiten, der öffentliche Personennahverkehr, die Schülerbeförderung, die Abfallwirtschaft, der Straßenbau sowie Budgets und Kennzahlen der für die vorgenannten Aufgaben zuständigen Verwaltungsbereiche.
Regionalentwicklungs- und Umweltausschuss
Zusammensetzung
Der Regionalentwicklungs- und Umweltausschuss besteht aus 17 Mitgliedern.
Aufgaben
Wie der Name bereits erkennen lässt, beschäftigt sich der Regionalentwicklungs- und Umweltausschuss mit der Regionalentwicklung und dem Umweltschutz.
Hinzu kommen Themen der Wirtschaftsförderung, des Tourismus, der deutsch-dänische Zusammenarbeit und der Forstwirtschaft.
Des Weiteren gehören auch die Budgets und Kennzahlen des für die vorgenannten Aufgaben zuständigen Fachbereichs in das Aufgabengebiet des Regionalentwicklungs- und Umweltausschusses.
Gesundheits- und Brandschutzausschuss
Zusammensetzung
Auch der Gesundheits- und Brandschutzausschuss wird von 17 Mitgliedern gebildet.
Aufgaben
Der Gesundheits- und Brandschutzausschuss befasst sich mit dem Gesundheitswesen, dem Rettungsdienst, dem Brand- und Katastrophenschutz sowie mit den Budgets und Kennzahlen der für die vorgenannten Aufgaben, für das Veterinärwesen und – soweit nicht anderen Fachausschüssen zugewiesen – für Ordnungsangelegenheiten (ohne Ausländerbehörde) zuständigen Verwaltungsbereichen.
Arbeits- und Sozialausschuss
Zusammensetzung
Der Arbeits- und Sozialausschuss setzt sich aus 17 Mitgliedern zusammen.
Aufgaben
Aus dem Namen des Ausschusses ergeben sich die Themenbereiche Arbeit und Soziales (ohne Jugend und Familie), mit denen sich der Ausschuss beschäftigt. Zum Aufgabengebiet des Ausschusses gehören außerdem die Verwaltungsbereiche der Ausländerbehörde sowie die Budgets und Kennzahlen der für die vorgenannten Aufgaben zuständigen Fachbereiche.
Kultur-, Schul- und Sportausschuss
Zusammensetzung
Der Kultur-, Schul- und Sportausschuss besteht ebenfalls aus 17 Mitgliedern.
Aufgaben
Der Kultur-. Schul- und Sportausschuss befasst sich mit den Themen Kultur, Schule, Sport, Berufsbildungszentrum sowie der Budgets und Kennzahlen der für die vorgenannten Aufgaben zuständigen Verwaltungsbereiche einschließlich der Kulturstiftung und des Berufsbildungszentrums.
Jugendhilfeausschuss
Zusammensetzung
Der Jugendhilfeausschuss weist eine besondere Zusammensetzung im Vergleich zu den anderen Fachausschüssen auf.
Insgesamt besteht er aus 14 Personen, die sich wie folgt auszeichnen:
- 6 Kreistagsabgeordnete oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,
- 2 Mitglieder, die auf gemeinsamen Vorschlag der anerkannten Jugendverbände gewählt werden,
- 2 Mitglieder, die auf gemeinsamen Vorschlag der freien Wohlfahrtsverbände gewählt werden.
Darüber hinaus gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende Mitglieder mit beratender Stimme an:
- 1 Mitglied, das die Belange von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund wahrnimmt.
Dieses Mitglied wird durch den Kreistag bestimmt.
- 1 Mitglied auf Vorschlag der Kreiselternvertretung für Kindertageseinrichtungen,
- 1 Mitglied, das als erfahrener Vertreter die Jugendarbeit des dänischen Hauptkreises (SdU/hovedskreds)
Schleswig-Flensburg vertritt. Dieses Mitglied wird durch den Kreistag bestimmt,
- und die Fachbereichsleitung Jugend und Familie.
Aufgaben
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe.
Zum Aufgabengebiet des Jugendhilfeausschusses gehört zudem die Jugendhilfeplanung und die Förderung der freien Jugendhilfe.
Der Jugendhilfeausschuss kann für die Förderung der freien Jugendhilfe Zuschussrichtlinien aufstellen, die des Beschlusses des Kreistages bedürfen.
Im Rahmen dieser Richtlinien beschließt er über die Förderanträge.