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Menschen mit Behinderung

Es gibt verschiedene Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung, die Ihnen bei verschiedenen Aspekten Ihres Lebens Unterstützung bieten können. Beratungsangebote werden von verschiedenen Organisationen bereitgestellt. Sie umfasst beispielsweise die Sozialberatung, Bildungsberatung, Arbeitsberatung, psychologische Beratung und Rechtsberatung. Wir stellen Ihnen hier einige vor.

Auf dieser Seite finden Sie ausschließlich Informationen zu den jeweiligen Bereichen
Die Kontaktdaten und Adressen der jeweiligen Bereiche finden Sie in unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Beratungsstellen- und Angebote / Behindertenhilfe

Die sogenannte Behindertenhilfe bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen an. Sie beraten in finanziellen, rechtlichen und gesetzlichen Fragen und unterstützen bei sozialen oder psychischen Problemen. Auch bei Anträgen, beispielsweise bei Hilfsmitteln, Umbaumaßnahmen und vieles mehr, sind diese Vereine und Verbände Ansprechpartner..

Unter "Behindertenhilfe" und "Beratungsangebote" finden Sie in unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte) viele Ansprechpartner*innen.

Arbeit und Gemeinschaft

Die Schleswiger Werkstätten bieten Menschen mit Behinderungen eine individuelle Förderung, Ausbildung sowie berufliche Bildung und eine Vielzahl an Arbeitsplätzen.
Die Schleswiger Werkstätten sind mit Standorten in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Nordfriesland und Rendsburg-Eckernförde vertreten.

Die Kontaktdaten finden Sie in unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Eingliederungshilfe

Teilhabe am Arbeitsleben:

Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit

  • zu erhalten, zu verbessern, (wieder-)herzustellen oder
  • die Persönlichkeit dieser Menschen zu entwickeln und
  • ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.

Zu den Leistungen gehören insbesondere Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderung, das Budget für Arbeit / Ausbildung sowie Hilfsmittel zur Aufnahme / Fortsetzung einer Beschäftigung.

Teilhabe an Bildung:

Zur Teilhabe an Bildung werden unterstützende Leistungen erbracht, die erforderlich sind, damit Menschen mit Behinderungen Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können:

  • Hilfen zu einer Schulbildung (insbesondere Schulbegleitungen)
  • Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf.

Soziale Teilhabe:

Soziale Teilhabe sind Leistungen, um gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, um zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen:

  • Assistenzleistungen,
  • heilpädagogische Leistungen,
  • Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie,
  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. Tagesförderstätten),
  • Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität,
  • Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen.

Frühe Förderung:

Bei den heilpädagogischen Leistungen handelt es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe für Kinder ab Geburt bis zur Einschulung. Diese Frühförderung soll

  • eine drohende Behinderung abwenden.
  • den fortschreitenden Verlauf einer Behinderung verlangsamen.
  • die Folgen einer Behinderung beseitigen oder mildern.

Wichtig: Liegt ausschließlich eine seelische Behinderung vor, ist der Fachdienst Jugend und Familie zuständig. Sonst wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Eingliederungshilfe.

IFD (Integrationsfachdienst)

Als Vermittlungs- und Fachberatungsstelle informiert, berät und begleitet der Integrationsfachdienst u.a. arbeitslose und beschäftigte behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://ifd-sh.de/ifdvorort.html

Sozialpsychiatrischer Dienst

Psychisch erkrankten Personen und ihren Angehörigen wird hier Unterstützung vor Ort angeboten.
Die Hilfe umfasst die fachliche Beratung mit dem Ziel, Menschen mit psychischen Erkrankungen ein eigenständiges Leben zu gestalten. Es gibt viele Beratungsmöglichkeiten- persönlich, telefonisch oder auch in der häuslichen Umgebung.
Den Patienten steht ein multiprofessionelles Team aus Ärzten, Sozialpädagogen und Fachkrankenpfleger zur Seite.

Ansprechpartner*innen finden Sie in unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Landesblindengeld / Blindenhilfe

Das Landesblindengeld ist eine Geldleistungen für blinde Menschen nach § 7 SGB XII, und kann beim Kreis Schleswig-Flensburg, Fachdienst Besondere Soziale Leistungen, beantragt werden.

Kontaktdaten finden Sie in unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Sollten Sie als schwerbehinderte*r Angestellte*r eine Kündigung erhalten, kann der Fachdienst Besondere Soziale Leistungen die Zulässigkeit der Kündigung prüfen.

Kontaktdaten finden Sie in unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Begleitende Hilfen im Arbeitsleben

Der Fachdienst für Besondere Soziale Leistungen prüft, welche mögliche Hilfen schwerbehinderte Menschen beantragen können, um den beruflichen Alltag zu erleichtern.

Kontaktdaten finden SIe in unserem Familienwegweiser - Adressen (Link in der rechten Randspalte).

Beauftragter für Menschen mit Behinderungen

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Bürger*innen des Kreises Schleswig-Flensburg im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention die Chance haben, ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten und uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Zu den Aufgaben gehören:

  • Beratung der im Kreis tätigen Behindertenorganisationen und Förderung deren Zusammenarbeit
  • Koordination und Weiterleitung von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderungen und ihrer im Kreis tätigen Organisationen
  • Abgabe von Stellungnahmen, Empfehlungen und Berichten gegenüber dem Kreistag und / oder den Fachausschüssen
  • Interessenvertretung insbesondere beim Bau / Umbau öffentlich zugänglicher Gebäude, Einrichtungen und Verkehrseinrichtungen
  • Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der zugeordneten Aufgaben
  • Abbau/Verhinderung geschlechtsspezifischer Benachteiligung von Personen mit Behinderungen
  • Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Städte und Ämter und Gemeinden

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Kreis Schleswig-Flensburg ist Herr Dieter Dotzauer-Wüst - Fachbereich Soziales.

Herr Dotzauer-Wüst ist Ansprechpartner für Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderungen und Beratung im Kreis tätiger Behindertenorganisationen.

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